Fakultätsübergreifend ist es Brauch in Göttingen: Wer seine Promotion erfolgreich abgeschlossen hat, wird mit dem Doktorwagen zum Gänseliesel kutschiert – zum obligatorischen Kuss. Gezogen wird der Wagen meist von Kollegen des Absolventen. Gilt der feierliche Umzug zum Gänseliesel damit als Betriebsfeier? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beschäftigt – und in der vergangenen Woche ein eindeutiges Urteil gefällt. Geklagt hatte eine Göttingerin, die sich während eines solchen Umzugs verletzt hatte. Sie sah den Vorfall als Arbeitsunfall, der unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Ob für Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter – das zurückliegende Semester war ein besonderes. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Lehrbetrieb weitgehend auf Online-Veranstaltungen umgestellt. Lehrpläne mussten angepasst, neue Tools etabliert werden. Welche Herausforderungen sich dabei speziell im Fach Chemie stellten, hat uns ein Göttinger Student berichtet.
Herzliche Grüße!
Ihr
Christoph Oppermann
stv. Chefredakteur
Göttinger Tageblatt